Hauptuntersuchung § 29 (StVZO)
Als Partner der FSP / TÜV Rheinland führen wir die regelmäßigen und gelegentlichen Fahrzeuguntersuchungen an Personen- und Lastkraftwagen, landwirtschaftlichen Maschinen, Zweirädern, Anhängern etc. durch.
Alle zulassungspflichtigen Kraftfahrzeuge unterliegen der Untersuchungspflicht. In regelmäßigen Abständen muss das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (§29 StVZO) vorgeführt werden. Diese soll sicherstellen, dass keine Kraftfahrzeuge mit technischen Sicherheitsmängeln am Straßenverkehr teilnehmen und Verkehrsunfälle somit vermieden werden können. Die regelmäßige Kontrolle wirkt sich gleichzeitig positiv auf das Fahrzeugleben aus. Denn frühzeitig erkannte und beseitigte Mängel helfen Folgeschäden zu vermeiden.
Nach einer erfolgreich durchgeführten Hauptuntersuchung wird Ihnen eine Prüfbescheinigung ausgehändigt. Das Bestehen wird außerdem durch einen Stempel im Fahrzeugschein sowie durch die neue Prüfplakette am hinteren Kennzeichen bestätigt. Seit dem 1.01.2010 ist die Abgasuntersuchung ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung, sodass hierfür keine separate Plakette mehr vergeben wird.
Sollte Ihnen aufgrund eines oder mehrerer Mängel bei der Hauptuntersuchung keine Plakette zugeteilt worden sein, müssen die Mängel sofort, spätestens aber innerhalb eines Monats behoben werden. Achten Sie hierbei auf die in der Prüfbescheinigung angegebene Behebungsfrist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonn- oder Feiertag, so gilt der erste Werktag danach als letztmögliche Frist zur Wiedervorführung. Wird die Frist der Wiedervorführung überschritten, so muss die Hauptuntersuchung erneut durchgeführt werden. Jeder festgestellte Mangel wird auf dem Untersuchungsbericht dokumentiert. Nach Behebung dieser Mängel, im Zeitraum der Behebungsfrist, müssen Sie Ihr Fahrzeug zur Nachkontrolle vorführen. Hierbei wird das Fahrzeug mit Augenmerk auf die zuvor aufgeführten und nun beseitigten Mängel hin überprüft. Nachdem das Fahrzeug keine Mängel mehr aufweist, wird der Untersuchungsbericht positiv abgeschlossen und das Bestehen der Hauptuntersuchung durch den Stempel im Fahrzeugschein und der neuen Plakette bestätigt.
Sollte die Hauptuntersuchungsfrist mehr als zwei Monate überschritten sein, ist zusätzlich ein sogenannter Säumniszuschlag von 20 % zu zahlen. Eine Rückdatierung der Prüfungsfälligkeit findet nicht mehr statt.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, haben Sie selbstverständlich die Möglichkeit, Ihren Wunschtermin für Ihre nächste Hauptuntersuchung telefonisch oder über das Kontaktformular mit uns zu vereinbaren.